Gesetzliche E-Rechnung (ZUGFeRD/ XRechnung) jetzt noch bis zum Jahresende erfüllen.

 

Fristen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht (B2B)

Ab 01.01.2025 Unternehmen jeder Größe müssen von anderen Unternehmen E-Rechnungen entgegennehmen.
Bis 31.12.2026 Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt.
Bis 31.12.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen.
Ab 01.01.2028 Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können.
Von der E-Rechnungspflicht unbefristet befreit Rechnungen bis zu 250 Euro (§ 33 UStDV) und Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV)