Gesetzliche E-Rechnung (ZUGFeRD/ XRechnung) jetzt noch bis zum Jahresende erfüllen.
Fristen zur Umsetzung der E-Rechnungspflicht (B2B)
Ab 01.01.2025 | Unternehmen jeder Größe müssen von anderen Unternehmen E-Rechnungen entgegennehmen. |
Bis 31.12.2026 | Rechnungen dürfen noch auf Papier ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF oder Word), sofern der Rechnungsempfänger dem zustimmt. |
Bis 31.12.2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen die Ausnahmeregelungen weiterhin nutzen. |
Ab 01.01.2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen, erstellen und übermitteln können. |
Von der E-Rechnungspflicht unbefristet befreit | Rechnungen bis zu 250 Euro (§ 33 UStDV) und Verkäufe von Fahrausweisen (§ 34 UStDV) |